Um im Werksschwimmbad des ICO schwimmen zu können, muss eines der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mitarbeiter im ICO (und deren Familie inkl. minderjährige Kinder; Pensionäre)
- Verpflichtung zur Badeaufsicht (erfordert gültiges Deutsches Rettungsschwimmabzeichen)
- Bereitschaft zum Reinigungsdienst der Außenanlage (nach Bedarf)
- Bereitschaft zum Reinigungsdienst der Sanitäranlagen (nach Bedarf)
- Bereitschaft zum Technikdienst (z. B. Chlorprüfung, Anlagenwartung, ...) (nach Bedarf)
Trifft eine der oben genannten Voraussetzungen zu, ist zusätzlich die Mitgliedschaft in der Schwimmgruppe Glanzstoff notwendig.
Das Antragsformular muss beim Bademeister angefordert und wieder abgeben werden.
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird je nach Bedarf vom Vorstand geprüft. Er behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, sein Einverständnis zu geben.
Zusatzhinweise:
- Die Mindestlaufzeit beträgt eine Saison.
- Eine Kündigung ist jeweils am Jahresende möglich.
- Bei Erreichung der Volljährigkeit, wird die betroffene Person aus der Familienmitgliedschaft ausgeschlossen (Ausnahme Schüler/Student).